
Mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.02.2023 richtete die DGRe eine Ethikkommission ein.
Die Ethikkommission der DGRe unterstützt und berät Forschende in den Rettungswissenschaften in ethischen Fragestellungen und formuliert Stellungnahmen zu den jeweiligen Forschungsvorhaben. Gerade für Bachelor- und Masterarbeiten ist seitens der Hochschulen in aller Regel keine Stellungnahme einer Ethikkommission vorgesehen. Für diese Forschungsvorhaben, aber auch für Promotionsarbeiten bietet die Ethikkommission eine Beurteilung des Forschungsvorhaben nach ethischen Gesichtspunkten – dazu setzt sie sich aus einem interdisziplinären Team aus Rettungswissenschaftler:innen, Notfallsanitäter:innen, Jurist:innen, Ärzt:innen und Ethiker:innen.
Durch die DGRe Ethikkommission besteht nun endlich die Möglichkeit auch für rettungswissenschaftliche Forschungsprojekte ohne Hochschulbeteiligung eine Ethikbegutachtung zu erreichen. Dadurch erhofft sich die DGRe verstärkt rettungswissenschaftliche Forschung im Kontext der Patient:innenversorgung.
Die Ethikkommission der DGRe bearbeitet nur Anträge mit klarem rettungswissenschaftlichem Bezug. Anträge von Forschungsvorhaben, welche der Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten gelten, sind ausgeschlossen und werden durch die Ethikkommission der DGRe nicht bearbeitet. Ein Antrag ist in der Regel kostenpflichtig (s. Gebührenordnung).
Es können zweierlei Anträge gestellt werden:
Kleiner Antrag:
Der kleine Antrag dient dem unkomplizierten Antrags- und Prüfverfahren im Falle von ethisch wahrscheinlich wenig bedenklichen Forschungsvorhaben. Der kleine Antrag ist in der Regel für Bachelor- und Masterarbeiten ausreichend. Der kleine Antrag besteht im wesentlichen aus einer Checkliste. Wenn alle Fragen der Checkliste mit “Nein” beantwortet werden können, ist der kleine Antrag ausreichend.
Vollantrag:
Der Vollantrag ist zu stellen bei komplexen Forschungsvorhaben, bei welchen der kleine Antrag nicht ausreicht. Dies ist dann der Fall, wenn die Checkliste als Teil des kleinen Antrages in mindestens einem Fall mit “Ja” beantwortet werden muss.