Paneldiskussion § 2a NotSanG

Obwohl in seiner praktischen Bedeutung durchaus umstritten, stellt die Einführung des § 2a NotSanG auf dem Weg der Professionalisierung des Notfallsanitäterberufs einen wesentlichen Meilenstein dar.

Die Bedeutung des neuen Paragraphen war bereits Gegenstand vieler Diskussionen in kleineren und größeren Veranstaltungen. Mit dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) wurden der Fachdiskussion wesentliche Aspekte hinzugefügt bzw. konkretisiert.

Die Kombination aus der Gesetzeserweiterung und dem Beschluss des BayVGH hat das Potential, die Ausbildung und die Tätigkeit von Notfallsanitäter*innen nachhaltig zu beeinflussen. Dennoch ist der Sachverhalt nicht so eindeutig, wie häufig angenommen.

Um die Bedeutung und die Komplexität für die Fachöffentlichkeit zu verdeutlichen, hat die DGRe ausgesprochene Fachpersonen zu einer digitalen Paneldiskussion eingeladen.

Wann: 21.09.2021 um 19:30 Uhr
Wo: Digital

Diskussionsrunde:
Guido C. Bischof (Fachanwalt, Notfallsanitäter, Castrop-Rauxel)
Markus Eitzer (Stadtrechtsrat, Notfallsanitäter, Mannheim)
Thomas Hochstein (Erster Staatsanwalt, Rettungssanitäter, Stuttgart)
Prof. Dr. Andreas Pitz (Professor für Gesundheitsrecht, Rettungsassistent, Mannheim)

Moderiert wird die Veranstaltung durch Thomas Hofmann, dem ersten Vorsitzenden der DGRe. Falls Du bestimmte Aspekte oder Vorschläge für die Diskussion hast, wende Dich bitte per E-Mail an den Moderator.

Die Teilnahme im Plenum ist selbstverständlich kostenfrei möglich, eine Anmeldung jedoch notwenig.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie den Link zur Veranstaltung am Tag vor der Diskussionsrunde per E-Mail!

Weiterführende Informationen:
Podcast über § 2a NotSanG
Beschluss des BayVGH im Wortlaut

Poster zum Download:
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