Mitgliedschaft

Viele unserer Ziele lassen sich erst mit einer größeren Zahl an Mitgliedern verwirklichen. Deine Mitgliedschaft unterstützt uns hierbei.

Jedes Mitglied ist für uns ans Gesellschaft gleich wertvoll und eingeladen sich in unseren Sektionen, Arbeitsgruppen und Projekten zu engagieren. Aber auch Personen, die ohne aktive Mitarbeit Mitglied werden wollen sind herzlich willkommen.

Die Gründungsversammlung 2019 hat beschloßen, dass Vorstandsmitglieder einen Hochschulabschluss vorweisen müssen. Um dies zu gewährleisten wurden zwei unterschiedliche Arten von Mitgliedschaften initialisiert. Diese unterscheiden eben in der Wählbarkeit in den Vorstand sowie in der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft.

Achtung: In der Mitgliederversammlung 2022 wurde eine Satzungsänderungsantrag beschlossen. Ab April 2023 werden alle natürlichen Personen Vollmitglieder, unabhängig von der Tatsache, ob sie einen Hochschulabschluss erlangt haben.

Bitte zögere nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, falls du noch Fragen zu den Mitgliedsarten hast.

Das Beitragsjahr der DGRe geht von April bis März. Bei einer Mitgliedschaft mit Start zwischen Oktober und März wird für das erste Jahr nur ein halber Beitrag berechnet. Hier findest du die Hier findest du die Beitragsordnung und hier den Mitgliedsantrag.


Vollmitglieder: 
60 EUR pro Jahr

Vollmitglied kann werden, wer einen Bezug zum Rettungsdienst und ein abgeschlossenes Hochschulstudium hat. Nur Vollmitglieder können in den Vorstand gewählt werden. Ab April 2023 werden alle natürlichen Personen Vollmitglieder (auch Bestandsmitglieder)


Assoziierte Mitglieder: 
Natürliche Personen: 48 EUR pro Jahr
Juristische Personen: 300 EUR pro Jahr

Assoziiertes Mitglied kann werden, wer eine Qualifikation und Tätigkeit im Wirkbereich des Rettungsdienstes hat oder ausübt, dies umfasst auch juristische Personen. Ab April 2023 sind nur noch juristische Personen assoziierte Mitglieder. Natürliche Personen werden Vollmitglieder.


Fördermitglieder: 
Nach Wahl, jedoch mindestens 60 EUR pro Jahr

Fördermitglied kann werden, wer sich als natürliche oder juristische Person mit den Zielen und Zwecken des Vereins identifizieren kann. Fördermitglieder können bei den Mitgliederversammlungen anwesend sein und mitdiskutieren, haben allerdings kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden.