Ethikkommission der DGRe

Mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.02.2023 richtete die DGRe eine Ethikkommission ein.

Die Ethikkommission der DGRe unterstützt und berät Forschende in den Rettungswissenschaften in ethischen Fragestellungen und formuliert Stellungnahmen zu den jeweiligen Forschungsvorhaben. Gerade für Bachelor- und Masterarbeiten ist seitens der Hochschulen in aller Regel keine Stellungnahme einer Ethikkommission vorgesehen. Für diese Forschungsvorhaben, aber auch für Promotionsarbeiten bietet die Ethikkommission eine Beurteilung des Forschungsvorhaben nach ethischen Gesichtspunkten – dazu setzt sie sich aus einem interdisziplinären Team aus Rettungswissenschaftler:innen, Notfallsanitäter:innen, Jurist:innen, Ärzt:innen und Ethiker:innen.  

Durch die DGRe Ethikkommission besteht nun endlich die Möglichkeit auch für rettungswissenschaftliche Forschungsprojekte ohne Hochschulbeteiligung eine Ethikbegutachtung zu erreichen. Dadurch erhofft sich die DGRe verstärkt rettungswissenschaftliche Forschung im Kontext der Patient:innenversorgung.

Die Ethikkommission der DGRe bearbeitet nur Anträge mit klarem rettungswissenschaftlichem Bezug. Anträge von Forschungsvorhaben, welche der Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten gelten, sind ausgeschlossen und werden durch die Ethikkommission der DGRe nicht bearbeitet. Ein Antrag ist in der Regel kostenpflichtig (s. Gebührenordnung).

Bitte senden Sie Ihre Anträge und Anfragen bis auf Weiteres an folgende Mail-Adresse: Rebekka.Mangelsdorf@dgre.org

Es können zweierlei Anträge gestellt werden: 

Kleiner Antrag:

Der kleine Antrag dient dem unkomplizierten Antrags- und Prüfverfahren im Falle von ethisch wahrscheinlich wenig bedenklichen Forschungsvorhaben. Der kleine Antrag ist in der Regel für Bachelor- und Masterarbeiten ausreichend. Der kleine Antrag besteht im wesentlichen aus einer Checkliste. Wenn alle Fragen der Checkliste mit “Nein” beantwortet werden können, ist der kleine Antrag ausreichend.

Vollantrag:

Der Vollantrag ist zu stellen bei komplexen Forschungsvorhaben, bei welchen der kleine Antrag nicht ausreicht. Dies ist dann der Fall, wenn die Checkliste als Teil des kleinen Antrages in mindestens einem Fall mit “Ja” beantwortet werden muss.


Mitglieder der Ethikkommission


  • Professor für Public Health an der IU in Düsseldorf 
  • Schwerpunkt im Bereich der Arbeitsepidemiologie (mit Fokus auf Retter) und Epidemiologie chronischer Krankheiten 
  • Ehemals Vorsitz der Ethikkommission an der HSD Hochschule Döpfer 
  • Studium der Biologie

Rebekka Mangelsdorf ist seit 2018 Notfallsanitäterin, seit 2019 BA Medizinpädagogik und seit 2023 MA Erwachsenenbildung. Ihre Bachelorarbeit beschäftigte sich mit dem Thema “Erstellung eines didaktischen Modells für die Berufsfelddidakitik Rettungsdienst” und die Masterarbeit wurde zum Thema “Einarbeitung neuer Lehrkräfte im RD” geschrieben. Derzeit tätig bei der RKiSH als Lehrkraft. 

Interessen: Beziehungsgefüge in Gruppen, Interaktion von Teams, Patientenverständnis im Rettungsdienst 

Studierte katholische Theologie und Philosophie in Würzburg und Trier, Diplomarbeit zum Thema “Der unerlöste Tod? Eine kritische Rückfrage an das Konzept der Lebenskompetenz” im Bereich Religionspädagogik. Seit über zehn Jahren hauptamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst als Notfallsanitäter und Praxisanleiter, daneben Honorartätigkeit als Dozent an Notfallsanitäterschulen zu verschiedenen Themen der Notfallmedizin, Kommunikation, CRM und Ethik. Aktuell berufsbegleitendes Masterstudium an der RPTU Kaiserslautern-Landau in der Erwachsenenbildung. Interessensschwerpunkte: Hochleistungsteams, Teamperformance, Grenzerfahrungen im Rettungsdienst. 

  • Rechtsanwältin im Bereich Medizinrecht
  • Dozentin und Autorin im Bereich Medizinrecht
  • Aktive Rettungssanitäterin

Dr. Stefan Bushuven ist Notfall-, Intensiv- und Palliativmediziner und Krankenhaushygieniker im Landkreis Konstanz. Er studierte Humanmedizin in Münster, Medizindidaktik in Heidelberg (MME), Medizinethik in Mainz (M.A.) und Gesundheitsökonomie in Nürnberg (MHBA). Er ist Instruktor der American Heart Association für BLS, ACLS, ACLS-EP und PALS, Ausbilder im Bereich Dysphageologie und Trainer für Ethikberatung im Gesundheitswesen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der interprofessionellen Medizindidaktik mit Fokus auf Lernmotivation und kognitiven Verzerrungen im Bereich der Intensiv- und Notfallmedizin, im Bereich der Second Victim und Patientensicherheitsforschung sowie der Verteilungsgerechtigkeit bei Triage und medizinischen Priorisierungsverfahren. Er steht aktuell dem Kommitee der Klinischen Ethik im Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz sowie dem Arbeitskreis Klinischer Ethik des Hegau-Jugendwerkes in Gailingen vor.

  • Volljurist (ass. iur.)
  • Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz & Krisenmanagement bei der Stadt Mannheim, Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Lehrbeauftragter für Gesundheitsrecht an der Hochschule Mannheim und Dualen Hochschule Baden-Württemberg
  • Mitautor in diversen Fachpublikationen
  • von 2011 bis 2020 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht
  • Notfallsanitäter, OrgL RD, Intensivtransportassistent, Desinfektor, Lehrrettungsassistent
  • div. Feuerwehr-technische Qualifikationen
  • Lehrkraft für besondere Aufgaben im Studiengang Rettungswesen/Notfallversorgung an der EAH Jena
  • Advanced Practice Nurse
  • Notfallseelsorger (PSNV)
  • Ethikberater im Gesundheitswesen (K1)

Anästhesiologe an der Medizinischen Hochschule Hannover, zuständig für den Fachbereich Aus-Fort-Weiterbildung der Klinik. Habilitationsthema “Faktoren interprofessioneller Teamtrainings mit Beteiligung der Anästhesiologie”

Studierte Philosophie, Erziehungswissenschaften und Ethik an der FSU Jena. Seit 2014 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften der Universität Tübingen. Forscht(e) in verschiedenen deutschen (BMBF, BBK) und europäischen Projekten (EU H2020) zu Themen der Sicherheits- und Katastrophenethik.

  • M.A. Soziologie
  • B.A. Bildungswissenschaft
  • Dozentin im Bereich Kommunikation, Konflikt- und Stressmanagement
  • Notfallsanitäterin

Ausbildung zum RettAss, OrgL und Intensivtransportass.; Studium der Rechtswissenschaften, Mitarbeiter und Geschäftsführer des Instituts f. Deutsches, Europäisches und Internationales Medizin- und Gesundheitsrecht und der Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, Promotion, 10 J. Richter an versch. Sozialgerichten, Abordnung an die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, Professur f. Medizin- und Sozialrecht an der Wiesbaden Business School, seit 2019 Professur für Gesundheitsrecht, Sozialrecht und Non-Profit Recht an der Hochschule Mannheim, Lehrbeauftragter der Universität Mannheim, seit 2020 Geschäftsführer der Integrierten Leitstelle Mannheim gGmbH, Mitglied der Gemeinsamen Expertenkommission von BvL und BfArM.

Prof. Dr. habil Thomas Prescher hat an der FH Münster die Professur Didaktik für Gesundheitsberufe inne. Er promovierte 2009 an der TU Dresden und habilitierte 2018 an der TU Kaiserslautern. Er ist Fachbereichsleiter für Pädagogik am Institut für notfallmedizinische Bildung (INOB) und hat langjährige Erfahrung in der sicherheitspolitisch relevanten Gefahrenabwehr, Konfliktmanagement, Krisenbewältigung und Ausbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung. Seine Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind Berufsfelddidaktik, Lernkulturentwicklung, Kritische Pädagogik, systemische Berufsbildungsforschung und Allgemeine Rettungswissenschaft. 

  • Medizinpädagogin
  • Lehrkraft für besondere Aufgaben im Studiengang Rettungswesen/Notfallversorgung an der EAH Jena
  • Notfallsanitäterin
  • Ethikberaterin im Gesundheitswesen (K1)

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Kleiner Antrag

Vollantrag

Geschäftsordnung der DGRe-Ethikkommission

Kostenordnung der DGRe-Ethikkommission